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Der Sommer naht liebe 18er,

und es gibt natürlich außer unserer Jubiläumsfeier noch andere Themen.

Der runderneuerte Spielplatz ist aufgebaut und die durch die Stadtsparkasse unterstützte Sport- und Trainingsanlage am Beachfeld ist installiert. Bitte beachtet die Bedienungsanleitungen und unsere Vereinsanlagenordnung. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre werden wir zu bestimmten Zeiten eine Platzaufsicht durchführen, damit das allgemeine Miteinander ungestört und rücksichtsvoll von statten geht.

Um den Sommerbetrieb nicht zu behindern, werden wir mit allen weiteren auf der Jahreshauptversammlung dargestellten Baumaßnahmen, als wesentlicher Anker ist hier sicherlich die Laufbahn zu nennen, erst Ende August / Anfang September beginnen.

Das bedeutet auch, dass Wilhelm Thomas mit seinem Team netterweise wieder die Eingangskontrolle organisieren wird. Hier gibt es eine zu berücksichtigende Mitteilung an „alle“ Vereinsmitglieder:

Wir haben uns erneut mit dem Thema Aufsicht am Schwimmbad auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir keine Gäste zur Nutzung unserer Platzanlage zulassen dürfen. Dies bedeutet leider auch keine Ausnahmen für Familienangehörige oder Besuche von ehemaligen Mitgliedern. Denn öffentliche Schwimmbäder unterliegen - anders als private Schwimmbäder - höheren Anforderungen, insbesondere an die Badeaufsicht.

Die Grenze zwischen öffentlich und privat verschwimmt, wenn Nicht-Vereinsmitgliedern Zugang zu der Anlage gewährt wird.

Eine private Nutzung setzt voraus, dass der Gebrauch des Schwimmbades nur durch einen bestimmbaren Personenkreis – die Vereinsmitglieder – erfolgen darf. Jede Erweiterung der Zugangsberechtigung birgt das Risiko, dass unser Schwimmbad rechtlich als öffentliches Bad eingestuft wird. Dies hätte zur Folge, dass während der Öffnung des Schwimmbades in der gesamten Sommersaison durchgängig qualifiziertes Aufsichtspersonal beschäftigt werden müsste.

Aus der Sicht jedes Vereinsmitgliedes handelt es sich bei der Mitnahme von Gästen zwar um einen Einzelfall, in der Summe sind dies jedoch keine Einzelfälle mehr: So wurden allein in 2019 ca. 120 Ausnahmen gemacht.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und bitten Euch, auf unnötige Diskussionen mit der Eingangskontrolle zu verzichten.

Probetrainings unter Aufsicht eines Übungsleiters sind hiervon nicht betroffen. Das Probetraining muss nach höchstens 3 Einheiten in eine Mitgliedschaft münden oder enden.

In der Hoffnung auf einen schönen und sorgenfreien Sommer!

Euer Vorstand

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